Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten
Neben allgemeinen Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten ist es für den Arzt, die Praxismitarbeiter bzw. die ausgewiesenen Hygienefachkräfte wichtig, für Medizinprodukte eine Risikobewertung und Einstufung vor derer Aufbereitung vorzunehmen.
Die Einstufung der aufbereitbaren Medizinprodukte in Risikogruppen erfolgt unter der Berücksichtigung von 3 Hauptkriterien:
1. Was schreibt der Hersteller des Medizinproduktes vor?
2. Wie sind die Materialeigenschaften und Konstruktionsmerkmale des Medizinproduktes?
3. Wie war die vorangegangene Anwendung und wie sieht die nachfolgende Anwendung des Medizinproduktes aus?
Dabei werden die Risikogruppen nach Art des Verwendungszwecks, der Aufbereitung und des Aufbereitungsverfahrens unterschieden.
Beim Verwendungszweck wird in UNKRITISCH, hier kommt das Medizinprodukt nur mit intakter Haut in Berührung, SEMIKRITISCH, Berührung des Medizinproduktes erfolgt mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut und KRITISCH, das Medizinprodukt durchdringt Haut oder Schleimhaut, unterschieden.
Hinsichtlich der Aufbereitung erfolgt eine Einstufung von A bis C, wo bei A keine besonderen Anforderungen, bei B erhöhte Anforderungen (z.B. schwer zu reinigende Oberflächen oder Hohlräume) und C (z.B. aufgrund von fehlender Hitzebeständigkeit des Medizinproduktes) besonders hohe Anforderungen an die Aufbereitung gestellt werden.
Es empfiehlt sich grundsätzlich, mit standardisierten Aufbereitungsverfahren in der Arztpraxis zu arbeiten und diese entsprechend der Kriterien des Verwendungszwecks von UNKRITISCH bis KRITISCH und der Einstufung der Aufbereitung von A bis C im Hygieneplan zu hinterlegen.
Beispiele für unkritische Medizinprodukte sind z.B. Nierenschalen oder EKG-Elektroden. Hier reicht eine manuelle, mit der Hand durchgeführte Reinigung und Desinfektion aus. Chirurgische Pinzetten, die mit der Haut oder Blut in Kontakt kommen, sind hingegen als semikritisch A einzuordnen. Hier sollte die Reinigung maschinell und eine Sterilisation über einen Dampfsterilisator erfolgen.
Einige Kassenärztliche Vereinigungen bieten auf Nachfrage Mustertabellen zur Einstufung von Medizinprodukten und deren Aufbereitung. Ist man sich nicht sicher bei der Einstufung, ist es ratsam, die jeweils nächsthöhere Risikostufe zu wählen.
Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, für die eingesetzten Medizinprodukte festzulegen, ob, wann, wie oft und mit welchen Verfahren die Aufbereitung durchgeführt wird. Eine sachgerechte Durchführung der Aufbereitung von Medizinprodukten setzt daher immer auch eine entsprechende Dokumentation voraus.
Der obige Textbeitrag gibt nur einen kurzen Überblick über die Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten zur Aufbereitung. Detaillierte Informationen erhalten sie bei der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung und dem Robert Koch Institut.
© PatientCareNews.com, Autor: Frank Bergs