Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und Pflege

EU-Bürger/-innen haben das Recht auf Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen in jedem EU-Land und auf Erstattung der Kosten einer im Ausland erhaltenen Versorgung in ihrem Heimatland.

Soweit zunächst mal der Text in der Richtlinie 2011/24/EU über die Patienterechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. In dieser Richtlinie werden die Bedingungen geregelt, unter denen Patienten unter Erstattung der Kosten medizinische Leistungen in einem anderen EU-Land erhalten können. Gegenstand der Richtlinie sind im Wesentlichen die Krankheitskostenerstattung sowie die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Die Überwachung der Umsetzung wurde im Oktober 2016 durch einen veröffentlichten Datenbericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der Richtlinie dokumentiert. Nationale Kontaktstellen sollen Patienten klare und präzise Informationen über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung geben. Das hört sich im Prinzip alles recht einfach an, ist aber in der Realität viel komplexer als man denkt.

Einer der wichtigsten Punkte ist die Tatsache, dass ein Patient nur die Erstattung der Höhe der Behandlungskosten zusteht, die auch in seinem Heimatland für diese Behandlung gezahlt werden. Hier gibt es innerhalb der EU große Unterschiede. Eine Ausnahme besteht hier darin, dass es möglicherweise im Heimatland große Wartezeiten gibt auf eine Behandlung bzw. OP, dann kann mit Genehmigung des Kostenträgers eine möglicherweise teurere Behandlung im EU-Ausland doch vollständig erstattet werden, wenn die Notwendigkeit besteht, sie in einer geringeren Wartezeit durchzuführen.

Für einige spezielle Behandlungen, wo im EU-Ausland bessere Services oder medizinische Spezialisten die Behandlung durchführen, ist sowieso eine Genehmigung der Kosten im Vorfeld wichtig. Hier ist man aber auch der Willkür der Entscheider auf Kostenträgerseite ausgesetzt, der über das spezial Know How der Behandler im Ausland entscheidet.

Grundsätzlich muss aber die Folgebehandlung im Ausland die gleichen Behandlungsstandards aufweisen, wie sie hier in Deutschland geboten werden.

Daher gelten vor einer Auslandsbehandlung folgende Regeln zu beachten bzw. Klärungen herbeizuführen:

  • Bedingungen und Umstände der erbrachten medizinischen Leistung und mögliche Kostenerstattungsansprüche
  • Ihre Rechte bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in einem anderen EU-Land
  • nationale Kontaktstelle in Ihrem Land
  • Qualität und Sicherheit der Behandlung
  • Beschwerdeverfahren bei Problemen

In Summe kann man auch noch festhalten, dass es für die Auslandsbehandlung in Zukunft wünschenswert wäre, wenn die medizinischen Behandler über eine geeignete technische Infrastruktur die Patientendaten übermitteln könnten. Die Telemedizin, datensichere Cloudlösungen und die Block Chain Technologie lassen grüßen.

Bin gespannt, wann die EU-Kommission die Richtlinie 2011/24/EU um diese Punkte erweitert.

© PatientCareNews.com, Autor: Frank Bergs

Quellen:
www.ec.europa.eu; Europäische Kommission — GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Bild: https://www.pexels.com/de/foto/ausrustung-behandlung-drinnen-erwachsener-748780/